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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt ein bei dauerhaftem Verlust der Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit regelmäßig ausführen zu können. Es ist dabei unerheblich, welcher Beruf vorher ausgeübt wurde. Während bei bestehender Vorerkrankung der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist, ist die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch bei Bestehen einer Vorerkrankung möglich.
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